Wenn Sie wegen eines technischen Mangels oder Schadens Ansprüche geltend machen wollen, dann
kann Ihnen ein Sachverständigengutachten helfen, ihren Standort zu bestimmen und Ihre Chancen auf Durchsetzung Ihrer Ansprüche realistisch einzuschätzen.
Das gleiche gilt, wenn Sie ein Anderer in Anspruch nehmen will wegen eines technischen
Mangels oder Schadens.
Beispiel:
Sie haben eine Ware hergestellt oder geliefert, von deren Mängelfreiheit Sie überzeugt sind. Ihr Kunde ist jedoch der Auffassung, dass ein Mangel vorliegt, oder dass Ihr Produkt einen Folgeschaden verursacht hat.
Ein solches Privatgutachten kann die Grundlage für eine gütliche, außergerichtliche Einigung
sein.
Wenn es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, dann wird ein solches
Privatgutachten als Parteigutachten gewertet, d.h. das Gericht wird es nur dann zur Grundlage seiner Entscheidungsfindung machen, wenn sich die Gegenseite damit einverstanden erklärt.
In der Regel wird dies nicht der Fall sein; das Gericht wird dann einen geeigneten
Sachverständigen benennen, vorzugsweise aus der Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
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